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  • Zahnersatz – die Kosten im Blick (19.01.2017)

    Patienten stellen sich bei Zahnersatz häufig die Frage: Welche Versorgung ist für mich die richtige? Denn es stehen viele individuelle Wahlmöglichkeiten zur Verfügung. Der Zahnarzt berät in einem ausführlichen Gespräch über die unterschiedlichen Versorgungsformen. Die jeweiligen Kosten macht er mit dem Heil- und Kostenplan (HKP) transparent.

    „Die Besonderheiten in der Zahnmedizin sind einerseits durch die verschiedenen wissenschaftlich anerkannten Therapiealternativen bei einem Befund und andererseits durch die Kostenbeteiligung der Patienten gekennzeichnet. Dadurch sind die Anforderungen an Aufklärung und Information für die Patienten sehr hoch, bevor gemeinsam entschieden wird“, erläutert Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer.

    Wahlfreiheit – für individuelle Ansprüche

    Die Erwartungen von Patienten an ihren Zahnersatz sind ganz individuell. Daher haben sie die Wahlfreiheit zwischen einer Regelversorgung und Versorgungsformen, die besonders hohe Ansprüche erfüllen. Die gesetzlichen Krankenkassen erfüllen ihre Leistungspflicht in Form eines Festzuschusses auf Grundlage der Regelversorgung. Der Patient kann also zwischen der für ihn kostengünstigen Regelversorgung und anderen höherwertigen Versorgungen wählen. Diese sind mit verschieden hohen Zuzahlungen verbunden.

    Gute Beratung – zufriedene Patienten

    Patienten haben zudem das Recht, eine zweite Meinung bei einem Zahnarzt ihrer Wahl zu einer geplanten Versorgung einzuholen. „Wenn ihnen bereits der Heil- und Kostenplan ihres Zahnarztes vorliegt, finden Patienten auch bei den Beratungsstellen von Kammern und KZVen ein umfangreiches Informationsangebot – auch zur Versorgung mit Zahnersatz. Es erfüllt ein wichtiges Bedürfnis der Patienten“, so Oesterreich.

    Internet-Auktionsbörsen mit Vorsicht zu genießen

    Nicht zu verwechseln ist die Zweitmeinung mit sogenannten Internet-Auktionsbörsen. Hier werden konkrete Heil- und Kostenpläne in hauptsächlich internetbasierten, auktionsähnlichen Bieterbörsen versteigert. „Internet-Auktionsbörsen verletzen jedoch die Regeln der zahnärztlichen Wissenschaft, da der mitsteigernde Zahnarzt ein Angebot abgibt, ohne den Patienten und seine Vorgeschichte zu kennen und ohne ihn selbst untersucht zu haben“, erklärt Oesterreich weiter. „Sollte der Patient ein Angebot über eine Auktionsplattform annehmen, ist doppelte Vorsicht geboten: Erstens geht der Patient zu einem fremden Zahnarzt, zu dem er noch kein Vertrauensverhältnis hat. Zweitens kann es für den Patienten sogar teurer werden, wenn der neue Zahnarzt ihn erst untersucht hat.“

    Quelle: DZW

Abschied vom Amalgam (07.02.2013)

In der "Minamata Convention" soll bis 2020 die Belastung durch Quecksilber für Umwelt und Mensch reduziert werden. Dazu wurde ein internationaler Vertrag für das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) in Genf geschlossen.

Die Verwendung von Quecksilber in Batterien, Energiesparlampen, elektronischen Bauteilen und Kosmetika und deren Handel soll 2020 verboten werden.

Ausserdem soll durch den langsamen Abschied von Amalgam auch in der Zahnmedizin, die orale Gesundheit und Umwelt gleichzeitig geschützt werden.

Leider soll das quecksilberhaltige Füllungsmaterial nur reduziert werden, da aus der Sicht des FDI das Amalgam weiterhin das Schlüsselmaterial für die weltweite Volkskrankheit Karies sei. Wobei die Forschung an alternatven Materialien gefordert wird.

Quelle: DZW